Auf Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes soll ein Radverkehrsplan für Berlin erarbeitet werden. Dieser soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes vorliegen und wichtige Details zur Radinfrastruktur, wie z.B. zum Radverkehrsnetz sowie zu Qualitäts- und Ausbaustandards von Radwegen, beinhalten. Der Radverkehrsplan wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erarbeitet. Die raumplaner sind mit der Durchführung des Partizipationsverfahrens beauftragt, inhaltlich wird der Prozess vom Verkehrsplanungsbüro LK Argus unterstützt.
Um eine hohe Akzeptanz zu erhalten, werden die Inhalte des Radverkehrsplans unter Beteiligung der Hauptzielgruppen erarbeitet, darunter Vertreter_innen von Initiativen, Verbänden und den Berliner Bezirken sowie Fachleute aus den Bereichen Verkehrsbetrieb und -sicherheit, Planung und Wissenschaft. In vier thematischen Workshops sollen bis zum Ende des Jahres 2019 ausgewählte Themenschwerpunkte diskutiert werden.
In einer Auftaktveranstaltung am 17. Mai 2019 wurden die Rahmenbedingungen und der geplante Erarbeitungsprozess des Radverkehrsplans vorgestellt. In einem informellen Teil der Veranstaltung wurden die Teilnehmenden gebeten, Anmerkungen zu möglichen Schwerpunktthemen des Radverkehrsplans zu machen. Daraus werden in Folge Themenschwerpunkte entwickelt. Die thematischen Workshops finden ab Juni 2019 statt.