Städtebauliche Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Strelitz-Alt“ in Neustrelitz
(Mecklenburg-Vorpommern)
Kontext
Bereits im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von Neustrelitz aus dem Jahr 2002 wurde Strelitz-Alt als Umstrukturierungsgebiet herausgestellt und auch im ISEK 2024 wurde die „konsequente Weiterführung der Stadtsanierung unter Einbeziehung des Stadtteils Strelitz-Alt“ als Handlungsziel herausgearbeitet. Im August 2024 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen (VU), welche nach § 141 BauGB als Vorbereitung für eine Städtebauförderung sowie eine gebietsbezogene Sanierungsmaßnahme erforderlich sind, abgeschlossen. Im September 2024 wurde daraufhin das Sanierungsgebiet „Strelitz-Alt“ förmlich festgelegt. In den VU wurde die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans herausgestellt.
Aufgabenstellung
- Grundlagenerfassung
- Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung mit Fokus auf die Grün- und Freiflächen sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
- Erarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes
- Einbindung relevanter Akteur*innen und der Bevölkerung
Umsetzung und Ergebnisse
Basierend auf der Erfassung von Grundlagen und den Ergebnissen der VU wird ein erster Entwurf für einen Rahmenplan erstellt. Dieser Entwurf soll die Zielsetzungen auf städtebauliche Maßnahmen übertragen. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Aufwertung der Grün- und Freiflächen sowie die Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Ziel ist es, die Lebensqualität im Quartier nachhaltig zu verbessern. In einem Stadtteilforum bekommen die Bürger*innen die Möglichkeit, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. In diesem Forum wird eine erste Konzeptfassung vorgestellt und diskutiert. Zusätzlich wird die Beteiligung der politischen Vertreter*innen sichergestellt. Auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans wird ein detailliertes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für das Sanierungsgebiet entwickelt.


