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  • Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Projekt

Überprüfung des Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
(Nordrhein-Westfalen)

Für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler lag ein umfangreiches Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2002 vor. Die Region verfügte derzeit über 16 kommunale Einzelhandelskonzepte. Im Zentrum der Untersuchung standen die Novellierungen des Baugesetzbuches (BauGB) von 2004 und 2007 sowie die landesgesetzlichen Regelungen und deren Bedeutung für die kommunalen sowie des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Der Fokus lag dabei auf der bauleitplanerischen Festsetzung von Flächen für großflächigen Einzelhandel bzw. deren Genehmigung im einzelnen Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsfall sowie auf die unbestimmten, aber bestimmbaren Begriffe „schädliche Auswirkungen“ und „zentrale Versorgungsbereiche“.

Mit dem Projekt ist das Büro die raumplaner der Frage nachgegangen, ob dieses Thema auf die regionale Ebene gehoben werden sollte, sprich damit auch das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept einer Novellierung bzw. Ergänzung bedarf oder ob die Konkretisierungen nach Landesentwicklungsplan (LEP IV) bzw. Landesentwicklungsprogramm (LEPro) den kommunalen Konzepten überlassen werden sollten.

Im Ergebnis haben die raumplaner den zukünftigen Umgang mit dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet.

Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept